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Rechtsbereich · Stand 30. Juli 2026

Rechtliches im Testbetrieb

Arbeitsstand aller rechtlichen Texte für Werkstube. Die Seiten zeigen bereits die geplante Struktur, markieren aber offen, was vor einem echten Produktivstart noch ergänzt, technisch umgesetzt und fachanwaltlich geprüft werden muss.

Geplantes Vertragsmodell

Ausschließlich B2B

Werkstube soll nur von Unternehmern im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gebucht werden. Diese Beschränkung muss später nicht nur im Text stehen, sondern im Registrierungs- und Bestellprozess ausdrücklich bestätigt und organisatorisch durchgesetzt werden. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht ist für diesen B2B-Vertrag deshalb nicht vorgesehen.

Vor dem Produktivstart zwingend

Vollständige Anbieter- und Unternehmensdaten eintragen; tatsächliche Preise, Leistungszusagen, Laufzeiten und Anbieterlisten abgleichen; Bestell-, Kündigungs- und E-Mail-Prozesse technisch prüfen; Datenschutz-Folgen und internationale Transfers dokumentieren; sämtliche Fassungen durch spezialisierten Rechtsrat finalisieren. Erst danach dürfen die Testhinweise entfernt werden.