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Datenschutzvertrag · Stand 30. Juli 2026

Auftragsverarbeitung

Arbeitsstruktur für den Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Betrieb als Verantwortlichem und Werkstube als Auftragsverarbeiter.

01

Rollen & Gegenstand

Der Betrieb bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Kunden-, Beschäftigten-, Kommunikations- und Auftragsdaten verantwortlich. Werkstube verarbeitet diese Daten nur dokumentiert im Auftrag, soweit nicht ausnahmsweise eine eigene Verantwortlichkeit besteht.

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck jeder Verarbeitung konkret beschreiben.
  • Datenarten und Kategorien betroffener Personen vollständig erfassen.
  • Eigenverantwortliche Verarbeitungen – etwa eigene Abrechnung oder Missbrauchsschutz – klar abgrenzen.
02

Weisungen & Vertraulichkeit

Weisungswege, berechtigte Rollen, Dokumentation von Weisungen und Umgang mit rechtswidrig erscheinenden Weisungen sind festzulegen. Personen mit Datenzugriff müssen angemessen verpflichtet und geschult werden.

03

Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Zugriffs-, Rollen- und Mandantentrennung dokumentieren.
  • Verschlüsselung, Schlüsselverwaltung, Backups und Wiederherstellung beschreiben.
  • Protokollierung, Schwachstellenmanagement, Verfügbarkeit und Notfalltests belegen.
  • Löschkonzept, Aufbewahrungsfristen und sichere Datenexporte festlegen.
04

Unterauftragnehmer & Drittlandtransfer

Freigabeverfahren, Änderungsmitteilungen, Widerspruchsmöglichkeit und gleichwertige Verpflichtungen sämtlicher Unterauftragnehmer sind zu regeln. Für Übermittlungen außerhalb des EWR müssen Transfergrundlage, zusätzliche Schutzmaßnahmen und Risikoanalyse dokumentiert werden.

05

Unterstützung, Vorfälle & Prüfungen

  • Unterstützung bei Betroffenenrechten, Folgenabschätzung und Behördenanfragen regeln.
  • Fristen und Meldekanal für Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle festlegen.
  • Auditnachweise, Zertifikate, Auskunftsrechte und Kosten angemessen bestimmen.
  • Rückgabe oder Löschung nach Auftragsende sowie gesetzliche Ausnahmen definieren.